Allgemeine Geschäftsbedingungen der DW Deutschen Warenbörsen GmbH
1. Geltungsbereich
Mit der Anmeldung zur Teilnahme an der 65. Europäischen Warenbörse 2025 in Berlin, deren Veranstalter die DW Deutsche Warenbörsen GmbH ist (nachfolgend „Börse“ genannt), erkennt der Teilnehmer die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich an.
2. Vertragsschluss
Die Anmeldung zur Teilnahme an den von der Börse durchgeführten Veranstaltungen sowie die Buchung von Ausstellungsflächen und Messeständen incl. angebotenem Zusatzequipment hat über das Onlineportal der Börse (Webshop) zu erfolgen. Die Anmeldung/Buchung von Ausstellungsflächen und Messeständen incl. angebotenem Zusatzequipment durch den Teilnehmer stellt ein verbindliches Angebot dar. Die Annahme erfolgt – bei Verfügbarkeit – ebenfalls wenigstens in Textform durch ein Bestätigungsschreiben der Börse in elektronischer Form. Bei einer begrenzten Teilnehmerzahl sowie Ausstellungsflächen und Messeständen incl. angebotenem Zusatzequipment, werden Anmeldungen und Buchungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
3. Ausstellungsflächen, Messestände, Zusatzequipment
Bei der Buchung von Ausstellungsflächen werden zusätzlich zu der reinen Messefläche durch die Börse folgende Leistungen erbracht:
Sofern zu den Ausstellungsflächen standardisierte System-Messestände und angebotenes Zusatzequipment gebucht werden, erbringt die Börse diese Leistung zusätzlich zu den oben genannten Leistungen.
4. Zahlung; Fälligkeit; Rechnung
Der Fälligkeitszeitpunkt der Zahlung ist der Rechnung zu entnehmen. Sollte auf der Rechnung kein Fälligkeitszeitpunkt vermerkt sein, ist der Betrag sofort zur Zahlung fällig. Der Teilnehmer kommt spätestens mit Ablauf von 30 Tagen ab Rechnungsdatum in Verzug. Der Betrag ist sodann entsprechend der gesetzlichen Regelungen zu verzinsen, § 288 BGB.
5. Umbuchungen; Stornierungen
Sollte der Teilnehmer an einer gebuchten Veranstaltung nicht teilnehmen können, kann er einen anderen (Ersatz-)Teilnehmer benennen. Die Umbuchung muss der Börse wenigstens in Textform (per E-Mail, Fax oder per Post) mitgeteilt werden. Die Umbuchung ist zu richten an:
Vagedes & Schmid GmbH
Tel.: +49 40 370 886 336
E-Mail: service@ece-berlin2025.com
Der Rücktritt vom Vertrag, also eine Stornierung des Teilnehmertickets, der gebuchten Ausstellungsflächen und Messeständen incl. angebotenem Zusatzequipment ist ausgeschlossen. Die für die Teilnahme an der Veranstaltung erhobenen Gebühren sind – auch bei Nichterscheinen des Teilnehmers – in voller Höhe zur Zahlung fällig. Eine Anrechnung auf ggf. nachfolgende Veranstaltungen erfolgt nicht.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt den Parteien unbenommen. Ein außerordentlicher Kündigungsgrund der Börse liegt unter anderem dann vor, wenn der Teilnehmer trotz einfacher Mahnung seine Leistungen nicht erbringt oder der Teilnehmer erkennbar zahlungsunfähig wird oder in Insolvenz gerät. Im Falle der außerordentlichen Kündigung können bereits gezahlte Beträge nicht zurückgefordert werden.
Das Recht auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt hiervon unberührt.
6. Absage von Veranstaltungen
Sollte die Veranstaltung aufgrund von keiner der Parteien zu vertretende Umstände entfallen (z.B. höhere Gewalt), so besteht kein Rückforderungsrecht einer Partei gegenüber der anderen.
Unter höherer Gewalt verstehen die Parteien insbesondere aber nicht abschließend Krieg, Nationaltrauer, Streik, Aussperrungen und Arbeitsunruhen, Terrorakt oder Attentat, behördliche Maßnahmen, Epidemien, Pandemien, Seuchen oder Tierseuchen oder vergleichbare Ereignisse, die von keiner der Parteien zu vertreten sind.
Sollte eine Partei aufgrund eines Ausfalls der Veranstaltung eine Versicherungsleistung oder sonstige Rückerstattung erhalten, so ist diese Partei verpflichtet, anteilig erhaltene Leistungen an die andere Partei herauszugeben. Keine der Parteien ist verpflichtet, eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
Vorstehende Regelung findet ebenfalls bei Abbruch und/oder Änderung der Durchführung Anwendung.
7. Gewährleistung / Änderungsvorbehalt
Die Börse ist berechtigt, Änderungen der Veranstaltung und insbesondere ihres Ablaufs vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der Veranstaltung für die Teilnehmer nicht wesentlich beeinflussen.
8. Datenschutz
Die Verarbeitung und Speicherung der Teilnehmerdaten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Die Börse speichert und verarbeitet die Teilnehmerdaten ausschließlich im Rahmen und zum Zwecke des zwischen den Parteien bestehenden Vertragsverhältnisses. Es werden insbesondere folgende Daten der Teilnehmer erhoben, gespeichert und verarbeitet: Name, Adresse und Kommunikationsdaten (E-Mail, Telefon) des Teilnehmers.
Die von der Börse erhobenen Daten der Teilnehmer werden vertraulich behandelt und ausschließlich für eigene Zwecke gespeichert und verwendet. Die Teilnehmerdaten werden insbesondere nicht zu gewerblichen Zwecken an unberechtigte Dritte weitergegeben.
Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung der Börse unter www.ece-berlin2025.com/datenschutzerklärung verwiesen.
9. Foto-, Filmaufnahmen
Im Rahmen der Veranstaltung der Börse werden zur medialen Begleitung der Veranstaltung Film- und Fotoaufnahmen angefertigt. Dabei ist es möglich, dass Sie als Teilnehmer oder Aussteller auf einer der Aufnahmen, ggfs. nur im Hintergrund, sichtbar sind. Wir verarbeiten die von uns angefertigten Film- und Fotoaufnahmen zur medialen Begleitung der Veranstaltung, zur nachträglichen Berichterstattung sowie ggf. zur Bewerbung weiterer ähnlich gelagerter Veranstaltungen von uns sowohl in Print-, als auch in Online-Medien, so dass die Aufnahmen auch in das Internet eingestellt werden können.
10. Gerichtsstand; anwendbares Recht
Gerichtsstand ist Stuttgart, soweit nicht ein Verbraucher beteiligt ist. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11. Haftungsausschluss
Im Übrigen haftet die Börse für Schäden des Teilnehmers nur, sofern diese auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind.
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet die Börse nur für die Verletzung einer ihrer wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung der Börse auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren, unmittelbaren Schaden beschränkt. Dies gilt auch bei Pflichtverletzungen durch gesetzliche Vertreter oder/und Erfüllungsgehilfen der Börse.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, der Gesundheit oder des Körpers bleibt von Haftungsbeschränkungen unberührt.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit im Übrigen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am ehesten entspricht.
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